Im Gegensatz zur vollständigen Krankenzusatzversicherung, mit der Sie als Mitglied einer Gesetzlichen Krankenversicherung sozusagen selbstzahlend bei allen Ärzten und Behandlern werden („Privatpatient“), können Sie mit der Zusatzversicherung für stationäre Untersuchungen, Behandlungen und Operationen genau diese Bereiche absichern. Meistens leisten solche Tarife auch für die Unterbringung in Ein- oder Zwei-Bett-Zimmern. Das kann sich auch häufig anbieten, denn es gibt immer noch in vielen Krankenhäusern Mehrbettzimmer.
Wesentlich ist jedoch, dass Sie mit einem solchen Tarif auch die freie Wahl sowohl der Einrichtung (z. B. Spezialklinik) als auch des behandelnden Arztes (z. B. Chefarzt) haben. Dabei spielt die Wahl der Einrichtung eine immer bedeutsamere Rolle: Ihre Krankenkasse hat z. B. mit einer nahe gelegenen Fachklinik keine Behandlungsvertrag und Sie sollen daher in einer fachlich weniger kompetente Einrichtung zur stationären Nachbehandlung untergebracht werden. Oder eine wichtige Operation am Schultergelenk soll im hiesigen Allgemeinkrankenhaus und nicht in einer spezialisierten Klinik im nahe gelegenen Nachbarkreis erfolgen.
Ohne Zusatzversicherung müssen Sie „machen lassen“. Mit Zusatzversicherung haben Sie Mitspracherecht und ggf. auch Entscheidungsgewalt. Die anfallenden Mehrkosten können Sie über die stationäre Zusatzversicherung abrechnen. Achtung: Bei Vorerkrankungen sollten Sie unbedingt durch uns eine anonymisierte Risiko-Voranfrage bei den Versicherungsgesellschaften stellen lassen! Zudem vermitteln wir auch Tarife ohne Gesundheitsprüfung.
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