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D&O-Versicherung

D&O-Versicherung

D&O-Versicherung

Die Directors-and-Officers-Versicherung richtet sich speziell an Unternehmensleiter und Manager. Denn mit einer D&O-Versicherung, wie die Versicherung ebenfalls kurz bezeichnet wird, erhalten Geschäftsführer oder andere Führungskräfte einen finanziellen Schutz.

Leitende Angestellte und Führungskräfte haben nicht nur eine besonders hohe Verantwortung gegenüber dem Unternehmen und den Mitarbeitern zu tragen, sondern zugleich können sie für Schäden haftbar gemacht werden. Unterläuft ihnen ein Fehler, dann kann der entstandene Vermögensschaden dazu führen, dass sie mit dem Privatvermögen dafür geradestehen müssen. Insbesondere bei hohen Vermögensschäden kann das für die Führungskraft auch hohe finanzielle Einschnitte oder sogar den finanziellen Ruin bedeuten. Durch den Abschluss einer speziellen D&O-Versicherung ist es möglich, dieses finanzielle Risiko zu begrenzen.

Die D&O-Versicherung tritt dabei für Vermögensschäden ein, die im Rahmen der Managementtätigkeit aufgetreten sind. Kommt es zum Beispiel seitens der Führungskraft zu einer Pflichtverletzung und zu einem folgenden Vermögensschaden, dann kann dieser über die abgeschlossene Versicherung reguliert werden. Dabei können durch die Versicherung sowohl Schadenersatzansprüche des Unternehmens selbst reguliert werden als auch solche Ansprüche, die von außen an das Unternehmen in Folge der Pflichtverletzung herangetragen werden.

Dabei gibt es bei einer Versicherung dieser Art sogar die Möglichkeit, Fehler aus der Vergangenheit mit abzusichern. Denn nicht alle Fehler kommen immer sofort zum Vorschein und verursachen direkt einen Schaden. Allerdings muss der Fehler dafür bei Vertragsabschluss noch nicht bekannt gewesen sein, denn ansonsten ist eine Mitversicherung nicht möglich. Jedoch gibt es im Bereich des Managements durchaus auch Fehler, die erst nach Jahren ihre Wirkung entfalten. Zugleich kann es sinnvoll sein, eine D&O-Versicherung mit einer Vermögensschaden-Rechts­schutz­ver­si­che­rung zu kombinieren. Denn nicht selten kommt es im Rahmen von Managementfehlern zu Rechtsstreitigkeiten.


Vergleich und Angebot D&O-Versicherung

Wir erstellen Ihnen gerne ein Vergleichsangebot.


 

Erstinformationen

Kundeninformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht

1. Name, Anschrift und Kontaktdaten:

Finanzmanagement Jens Oesker
Jens Oesker
Schulstraße 17
32547 Bad Oeynhausen
Tel.: 05731 981 68 26
Mobil: 0177 269 21 54
E-Mail: info@jens-oesker.de

2. Tätigkeitsart:

Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung. (GewO)
Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Gewerbeordnung. (GewO)
Immobiliardarlehensvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34 i Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung. (GewO)

3. Gemeinsame Registerstelle nach § 11 a Abs. 1 GewO:

Vermittlerregisternummer Versicherungsvermittlung: D-1G28-TETG0-46
Vermittlerregisternummer Finanzanlagenvermittlung: D-F-108-YML5-46
Vermittlerregisternummer Immobiliardarlehensvermittlung: D-W-108-8R3Q-18

Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0180 600 58 50 (0,20 Euro/Anruf)
www.vermittlerregister.info

4. Erlaubnisbehörde:

Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld, Elsa-Brändström-Straße 1-3, 33602 Bielefeld

5. Schlichtungsstellen:

Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Barmbeker Straße 2, 2. OG, 22303 Hamburg

6. Beratung bei der Versicherungsvermittlung:

Im Zuge der Vermittlung bietet Jens Oesker eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an.

7. Informationen über Art und Quelle der Vergütung als Versicherungsmakler:

Die Leistungen des Maklers (z. B. Bedarfsermittlung, Beratung, Vermittlung u. a.) werden durch Courtage abgegolten; diese ist Bestandteil der Versicherungsprämie und wird vom Versicherer an den Makler entrichtet. Leistungen können vereinbarungsgemäß auch gegen Honorar bzw. Festpreis erbracht werden, sofern z. B. keine Kaufabsicht seitens des Kunden besteht, nur allgemeine „Volksaufklärung“ gewünscht wird oder Dienstleistungen ohne Vertragsverhältnis in Anspruch genommen werden.

8. Informationen über die Vergütung bei der Finanzanlagenvermittlung und ggf. -beratung:

Die Leistungen des Anlagenvermittlers (Bedarfsermittlung, Beratung, Vermittlung u. a.) werden durch Agien und Provisionen abgegolten; diese sind Bestandteil der Anlage- bzw. Investitionsbeträge und werden von den Produktgebern/Emittenten an den Vermittler entrichtet.

9. Leistungsentgelt / Kosten bei der Immobiliardarlehensvermittlung:

Der Vermittler erhält ein Leistungsentgelt für die erfolgreiche Darlehensvermittlung vom Darlehensgeber.
Die Höhe dieser Vergütung kann sich insbesondere ergeben aus: der Bruttodarlehenssumme, Zinszahlungen, Prämien. Wie hoch die Vergütung des Vermittlers konkret sein wird, steht zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Information noch nicht fest. Er wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auf dem sog. ESIS-Merkblatt mitgeteilt, welches Sie rechtzeitig vor Vertragsschluss ausgehändigt bekommen. Es können weitere variable Vergütungen hinzukommen, die sich an qualitativen Merkmalen bemessen.

10. Produktauswahlpalette bei der Immobiliardarlehensvermittlung:

Der Vermittler wird unabhängig tätig.

11. Beratung bei der Immobiliardarlehensvermittlung:

Die Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler beinhaltet auch Beratung.

12. Emittenten und Anbieter:

Vermittelt und ggf. beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gem. § 34 f GewO zulässig ist.

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